Erbschaft, Legat und Testament
Freuen Sie sich über fröhliche, lachende Kinder, die sich auf die Schule freuen wenn die Ferien vorüber sind? Begegnen Sie gerne Menschen, die hohe Sozialkompetenz entwickelt haben und weltoffen Zukunftskräfte für das Kommende in sich tragen?
Gemeinsam mit uns können Sie diese und andere Lebensqualitäten für kommende Generationen erhalten und fördern - indem Sie in Ihrem Testament den Rudolf Steiner Schulverein bedenken:
Erbeinsetzung
Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen Pflichtteil des Nach-lasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Dafür könnten Sie den Schulverein als Miterben begünstigen.
Legat
Mit einem Legat können Sie den Schulverein mit einer Bar- oder Sachspen-de aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet der Schulverein für die Unterstützung und den Fortbestand der Schule.
Begünstigung durch Versicherungen
Bei einigen Versiche-rungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können den Schulverein als begünstigte Organi-sation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

KONTAKT - erste Schritte
Ihre Ansprechperson an der Schule
Schulleiter
Telefon: 041 250 71 31
Im gemeinsamen Gespräch finden wir eine Lösung, die Ihnen entspricht