Kinder mit besonderen Bedürfnissen an der RSSL, die staatliche Unterstützung für Sonderschulung in privaten Regelschulen bekommen

Die Rudolf Steiner Schule - Regelschule mit privater Trägerschaft - versteht sich nicht als kurzfristige Zwischenlösung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen sondern möchte sie ihren Entwicklungsfähigkeiten entsprechend über einen möglichst langen Zeitraum integrierend begleiten und unterrichten.

  1. Es braucht eine Abklärung oder Empfehlung vom Arzt, Schulpsychologen oder Kinderpsychologen welche aufzeigt, welcher Art die besonderen Bedürfnisse des betreffenden Kindes sind.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern, Begabtenförderer, Mentoren, Heilpädagogen/Förderlehrern, Arzt und Therapeuten ist Teil unserer zusätzlichen Arbeit und mit der Aufnahme des Kindes für alle Beteiligten verbindlich.
  3. In der jährlichen Standortbestimmung wird die Entwicklung überprüft und die weiterführende Schulung und Förderung den Bedürfnissen des Kindes entsprechend angepasst. Es finden regelmässige Kinderbesprechungen statt.
  4. Die Sonderförderung wird von einer Fachperson oder der Klassenlehrperson übernommen. Diese Förderung ist nicht im regulären Schulgeld enthalten. Sie wird durch die gutgesprochenen Kantons- und Gemeindebeiträge oder Privat entrichtet und muss vor einer definitiven Aufnahme abgeklärt sein.
  5. Die künstlerischen Therapien (Heileurythmie, Sprachtherapie und Musiktherapie) sind fester Bestandteil unseres Konzeptes in der Sonderförderung und werden in Zusammenarbeit mit dem Arzt besprochen und verordnet. Wir empfehlen eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abzuschliessen, die Teile dieser Therapiekosten übernehmen kann.

Die Eltern verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit Lehrern, Therapeuten, Ärzten und Behörden. Sie helfen mit bei der Beantragung von Gemeinde- und Kantonsbeiträgen.

Die Kantons- und Gemeindebeiträge für Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden folgendermassen eingesetzt:

  • Einzelförderung (Honorar der FörderlehrerInnen)
  • Ungedeckte Therapiekosten wenn keine Zusatzversicherung möglich ist (Therapiefond)
  • Selbstbehalt bei Therapien (für die Kinder, die diese Gelder zugesprochen bekommen und eine zahlende Zusatzversicherung haben)
  • Zusätzliche Kinderbesprechungen ( Lehrpersonen, Schularzt, Therapeuten, staatliche Stellen)
  • Begabungsprojekte für Klassen (siehe Konzept 2009)
  • Kollegium (direkter oder indirekter Zusatzaufwand der Lehrpersonen)
  • Besonderes Arbeitsmaterial

Die Kantons- und Gemeindebeiträge ersetzen den regulären Familienbeitrag nicht und werden vollumfänglich zu Gunsten der Sonderförderung eingesetzt. Im Finanzgespräch wird der Familienbeitrag nach den gleichen Richtlinien wie für die übrigen Schulfamilien festgelegt (siehe Finanzmodell der Schule).


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