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Kinder mit besonderen Bedürfnissen an der RSSL,
die staatliche Unterstützung für Sonderschulung in privaten Regelschulen
bekommen
Die Rudolf Steiner Schule - Regelschule
mit privater Trägerschaft - versteht sich nicht als kurzfristige
Zwischenlösung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen sondern möchte
sie ihren Entwicklungsfähigkeiten entsprechend über einen möglichst
langen Zeitraum integrierend begleiten und unterrichten.
- Es braucht eine Abklärung oder Empfehlung vom Arzt, Schulpsychologen
oder Kinderpsychologen welche aufzeigt, welcher Art die besonderen
Bedürfnisse des betreffenden Kindes sind.
- Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern, Begabtenförderer,
Mentoren, Heilpädagogen/Förderlehrern, Arzt und Therapeuten ist
Teil unserer zusätzlichen Arbeit und mit der Aufnahme des Kindes
für alle Beteiligten verbindlich.
- In der jährlichen Standortbestimmung wird die Entwicklung überprüft
und die weiterführende Schulung und Förderung den Bedürfnissen
des Kindes entsprechend angepasst. Es finden regelmässige Kinderbesprechungen
statt.
- Die Sonderförderung wird von einer Fachperson oder der Klassenlehrperson
übernommen. Diese Förderung ist nicht im regulären Schulgeld enthalten.
Sie wird durch die gutgesprochenen Kantons- und Gemeindebeiträge
oder Privat entrichtet und muss vor einer definitiven Aufnahme
abgeklärt sein.
- Die künstlerischen Therapien (Heileurythmie, Sprachtherapie
und Musiktherapie) sind fester Bestandteil unseres Konzeptes in
der Sonderförderung und werden in Zusammenarbeit mit dem Arzt
besprochen und verordnet. Wir empfehlen eine Zusatzversicherung
bei der Krankenkasse abzuschliessen, die Teile dieser Therapiekosten
übernehmen kann.
Die Eltern verpflichten sich zur Zusammenarbeit
mit Lehrern, Therapeuten, Ärzten und Behörden. Sie helfen mit bei
der Beantragung von Gemeinde- und Kantonsbeiträgen.
Die Kantons- und Gemeindebeiträge für Kinder mit
besonderen Bedürfnissen werden folgendermassen eingesetzt:
- Einzelförderung (Honorar der FörderlehrerInnen)
- Ungedeckte Therapiekosten wenn keine Zusatzversicherung möglich
ist (Therapiefond)
- Selbstbehalt bei Therapien (für die Kinder, die diese Gelder
zugesprochen bekommen und eine zahlende Zusatzversicherung haben)
- Zusätzliche Kinderbesprechungen ( Lehrpersonen, Schularzt, Therapeuten,
staatliche Stellen)
- Begabungsprojekte für Klassen (siehe Konzept 2009)
- Kollegium (direkter oder indirekter Zusatzaufwand der Lehrpersonen)
- Besonderes Arbeitsmaterial
Die Kantons- und Gemeindebeiträge ersetzen den
regulären Familienbeitrag nicht und werden vollumfänglich zu Gunsten
der Sonderförderung eingesetzt. Im Finanzgespräch wird der Familienbeitrag
nach den gleichen Richtlinien wie für die übrigen Schulfamilien
festgelegt (siehe Finanzmodell
der Schule).
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